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  • 5. Juni 2025

Verständlich ab 28. Juni 2025? Was das Barrierefreiheitsstärkungs-Gesetz (BFSG) für Ihre Texte bedeutet

Von Regina Müller

Verständlich ab 28. Juni 2025? Was das Barrierefreiheitsstärkungs-Gesetz (BFSG) für Ihre Texte bedeutet

Verständlich ab 28. Juni 2025? Was das Barrierefreiheitsstärkungs-Gesetz (BFSG) für Ihre Texte bedeutet 750 583 Anne Fries
Ein Barrierefreiheitsstärkungsgesetz zu verabschieden, ist gewiss lobenswert, doch der Name hat auch eine gewisse Ironie. Denn wer sich durch 32 Buchstaben und 4 zusammengesetzte Substantive kämpft, merkt direkt: Verständlichkeit ist manchmal genau das, was noch fehlt.
Doch das ist unter anderem das Ziel des Gesetzes: Ab dem 28. Juni 2025 sind viele Unternehmen dazu verpflichtet, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten, also zugänglich, nutzbar und vor allem auch verständlich.
Was bedeutet „verständlich“ in diesem Zusammenhang? Müssen Websites künftig in Leichter Sprache geschrieben sein? Oder reicht gutes, klares Deutsch? Wie verbindlich ist der Verweis auf Richtlinien?
Wir bei Comlexis klären, was hinter dem Gesetz steckt – und was es für die sprachliche Gestaltung Ihrer Inhalte bedeutet.

Worum geht es beim BFSG?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt die europäische Richtlinie über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen um (Richtlinie (EU) 2019/882). Es verpflichtet Anbieter bestimmter digitaler Dienstleistungen dazu, ihre Angebote barrierefrei zu gestalten.

Das betrifft unter anderem:

  • Online-Shops
  • Banking-Portale
  • Reise- und Ticket-Apps
  • Telekommunikationsdienste
  • E-Books und Lesegeräte
  • Selbstbedienungsterminals mit Bildschirm (z. B. Bankautomaten)

Das Gesetz gilt für den privaten Sektor, also für Unternehmen, die digitale Produkte oder Dienstleistungen für Verbraucherinnen und Verbraucher anbieten. Öffentliche Stellen sind über andere Gesetze bereits zur Barrierefreiheit verpflichtet.

Was bedeutet „barrierefrei“ im Sprachkontext?

Barrierefreiheit heißt nicht nur, dass man sich bei Bedarf den Text vorlesen lassen kann. Vielmehr muss der Text auch inhaltlich leicht zu verstehen sein. Das BFSG verweist dazu auf die internationalen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG), genauer gesagt auf die Version 2.1 in der Stufe AA.

In diesen Richtlinien gibt es vier Prinzipien: Inhalte sollen wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sein. Für Sprache heißt das insbesondere:

  • Informationen sollen lesbar und in einer klaren Sprache geschrieben sein.
  • Fachbegriffe oder ungewöhnliche Wörter sollen erklärt werden.
  • Wenn möglich, soll die Sprachstufe angegeben werden (z. B. B2 nach dem „Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen“).

Eine Vorgabe aus den WCAG:

„Use the clearest and simplest language appropriate for the content and the audience.“

Das ist kein formales Gesetz, aber diese Richtlinien bilden die Basis für die rechtliche Bewertung, ob eine Website barrierefrei ist, und damit auch für das BFSG.

Ist Leichte Sprache verpflichtend?

Nein. Das BFSG schreibt nicht vor, dass digitale Inhalte in Leichter Sprache oder Einfacher Sprache verfasst sein müssen. Auch die Deutsche Gebärdensprache (DGS) ist laut § 20 BFSG ausdrücklich nicht verpflichtend für private Anbieter.

Aber: Verständliche Sprache ist ein anerkannter und empfohlener Weg, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. Die WCAG raten zu „Plain Language“ – also einer möglichst klaren, strukturierten und leicht zugänglichen Sprache.

Leichte Sprache kann in bestimmten Fällen zusätzlich hilfreich sein, etwa wenn sich das Angebot explizit an Menschen mit kognitiven Einschränkungen richtet. Eine pauschale Pflicht zur Leichten Sprache gibt es jedoch nicht.

Verständliche Sprache: ein Praxisbeispiel

Ein Beispiel: Ein Online-Banking-Portal muss Informationen zu Kontoführungsgebühren bereitstellen.
Der folgende Satz ist formell korrekt, aber nicht optimal verständlich:

„Die monatliche Grundgebühr beträgt EUR 4,90 zuzüglich eventueller transaktionsbezogener Kosten.“

Besser wäre:

„Für Ihr Konto zahlen Sie jeden Monat 4,90 Euro. Wenn Sie Geld überweisen oder andere Vorgänge machen, können zusätzliche Kosten entstehen.“

Noch einfacher – in Einfacher Sprache könnte man sagen:

„Ihr Konto kostet 4,90 Euro im Monat. Manchmal kommen noch andere Kosten dazu. Zum Beispiel beim Überweisen von Geld.“

Und in Leichter Sprache:

„Ihr Konto kostet:

            4 Euro und 90 Cent.

            Jeden Monat.

Manchmal müssen Sie mehr bezahlen.

            Zum Beispiel: Wenn Sie Geld überweisen.“

Alle Varianten sind zulässig – welche angemessen ist, hängt von der Zielgruppe ab.

Was Unternehmen jetzt tun können

Auch wenn die Verpflichtung zu Leichter Sprache nicht besteht, lohnt sich eine Überprüfung der Texte:

  • Sind Fachbegriffe erklärt?
  • Sind Sätze aktiv, klar und nicht zu lang?
  • Sind Informationen logisch gegliedert?
  • Ist die Sprache für Ihre Zielgruppe angemessen einfach?

Unternehmen, die unter das BFSG fallen, müssen spätestens ab Mitte 2025 nachweisen, dass ihre digitalen Inhalte den Anforderungen der Barrierefreiheit entsprechen. Das schließt auch die Sprache ein und damit den Weg über verständliche, barrierearme Texte.

Wir machen es einfach – und verständlich

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz bringt einen entscheidenden Perspektivwechsel – weg von der rein technischen Sicht auf Barrierefreiheit und hin zur Frage: Versteht mein Gegenüber, was ich sagen will?

Hier kommt verständliche Sprache ins Spiel.

  • Leichte Sprache ist nicht vorgeschrieben, aber ein möglicher Weg.
  • Plain Language ist der empfohlene Standard: klar, zugänglich, benutzerfreundlich.
  • Verständlichkeit wird damit zur Voraussetzung für gesetzeskonforme Kommunikation.

Wir bei Comlexis helfen Ihnen dabei, Ihre digitalen Texte so zu gestalten, dass sie nicht nur rechtlich konform, sondern auch für alle verständlich sind: je nach Bedarf durch eine moderate stilistische Überarbeitung oder eine umfassende Übersetzung in Einfache oder Leichte Sprache.

Dabei können Sie sich auf höchste Qualitätsstandards verlassen: Wir arbeiten nicht nur DSGVO-konform, sondern auch nach der ISO 27001, deren Zertifizierung in Vorbereitung ist.

Außerdem beachten wir die für Einfache und Leichte Sprache wichtigen Normen ISO 24495-1 und DIN 8581-1.

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Foto: Adobe Firefly

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